Von Mindestlohn, Tarifbindung und Mitbestimmung profitieren vor allem Frauen

Veröffentlicht am 08.03.2016 in Gleichstellung

„Statt Blumen zum Frauentag sollten Thüringerinnen lieber an 365 Tagen im Jahr klare Regeln in der Wirtschaft einfordern.“, so Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Er weist anlässlich des Internationalen Frauentags darauf hin, dass vor allem Frauen von Mindestlohn, Tarifbindung und Mitbestimmung im Unternehmen profitieren. 

„Thüringen braucht gute Beschäftigungsverhältnisse, um im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten zu können. Frauen und Mütter sind als Fach- und Führungskräfte unverzichtbar, zugleich aber besonders gefährdet, in prekäre Beschäftigung gedrängt zu werden“, so der Wirtschaftsminister.

“Klare Regeln ermöglichen die gleichwertige Einstufung von Qualifizierung. Denn gute Unternehmensführungen wissen um den Wert qualifizierter Mitarbeiter – egal ob Mann oder Frau“, so der Minister. Leider gingen kurze Arbeitszeiten etwa bei Teilzeit von Müttern zumeist mit niedrigeren Stundenlöhnen einher. Zudem seien Frauen nach wie vor überwiegend in traditionellen Niedriglohnbranchen wie etwa Einzelhandel, das Gastgewerbe oder im Friseurberuf tätig. Ziel müsse es daher sein, Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelungen zu erreichen.

Beispiel Mindestlohn: Dieser habe statt der befürchteten Arbeitsplatzverluste zu einer spürbaren Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geführt. Dies belegen Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, auf die sich die Hans Böckler Stiftung bezieht. Im Gastgewerbe etwa stiegen die Löhne bundesweit um 2,9 Prozent, in Ostdeutschland sogar um 8,6 Prozent. Davon profitierten vor allem Frauen in den Niedriglohnbranchen, in denen auch viele Thüringerinnen arbeiten, denn viele niedrig bezahlte und schlecht abgesicherte Minijobs wurden demnach in reguläre Stellen umgewandelt.

Die Tarifbindung sei ein weiterer Baustein, um die Beschäftigungsverhältnisse vieler Thüringerinnen zu verbessern. Denn nach Tarif bezahlte weibliche Beschäftigte erhalten gut neun Prozent höhere Stundenlöhne als Frauen mit vergleichbaren Tätigkeiten ohne Tarifvertrag. Im Einzelhandel beträgt er sogar über 17 Prozent. In tarifgebundenen Unternehmen habe 2015 ein reales Wachstum der Tariflöhne und -gehälter um 2,4 Prozent stattgefunden, bilanziert die Böckler Stiftung. Damit sei es den Gewerkschaften seit 2012 jedes Jahr gelungen, Tarifsteigerungen durchzusetzen, die oberhalb der laufenden Preissteigerungsrate lagen. „Statt Willkür schaffen Tarifverträge klare Regeln und Transparenz für alle Beschäftigten.“, so Tiefensee

Der internationale Frauentag wurde auf Anregung der deutschen Sozialdemokratin Clara Zetkin erstmals am 19. März 1911 in Deutschland und in Nachbarländern organisiert. Seit 1921 wird er jährlich am 8. März gefeiert.

Quelle: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, WISSENSCHAFT UND DIGITALE GESELLSCHAFT

 

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