SPD Thüringen bekräftigt Ja zum beitragsfreien Kita-Jahr

Veröffentlicht am 19.08.2016 in Allgemein

Auf seiner letzten Sitzung am 18. August beschloss der SPD-Landesvorstand außerdem Anträge für ein modernes Einwanderungsgesetz, zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung.

Beitragsfreies Kita-Jahr endlich auf den Weg bringen

Die SPD Thüringen hält an der Einführung eines beitragsfreien Kita-Jahres, wie es im Koalitionsvertrag zwischen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 4. Dezember 2014 vereinbart wurde, fest.

Die Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres betrachten wir dabei als den ersten Schritt hin zur angestrebten vollständigen Beitragsfreiheit der frühkindlichen Bildung.

Nachdem die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes umgesetzt wurde, fordert die SPD Thüringen die Koalitionspartner und die Thüringer Landesregierung dazu auf, die vereinbarte Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres endlich auf den Weg zu bringen. Es sind die notwendigen Schritte für eine Novellierung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) und des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) zeitnah einzuleiten, damit das beitragsfreie Kita-Jahr zum Jahresbeginn 2018 in Kraft treten kann. Die entsprechende Novelle des ThürKitaG ist demzufolge spätestens im Frühjahr 2017 in den Thüringer Landtag einzubringen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Beitragsfreiheit durch das Land finanziert wird. Darüber hinaus müssen auch mit dem beitragsfreien Kita-Jahr eine sehr gute Betreuungsqualität und Sachausstattung der Kindertagesstätten gesichert bleiben.

Die SPD Thüringen spricht sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die Beitragsfreiheit des letzten Kita-Jahres vor dem Schuleintritt aus, da dadurch die größte Zahl an Kindern und damit der größte Entlastungseffekt für Familien erreicht werden.

 

Zuwanderung steuern und aktiv gestalten – Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz

Deutschland hat sich nicht erst durch die Entwicklungen des vergangenen Jahres zum Einwanderungsland gewandelt. Auch Thüringen verfolgt mittlerweile diesen Weg. Dieser Weg ist schon vor dem Hintergrund der allseits bekannten demografischen Entwicklungen im Freistaat und angesichts des wachsenden Fachkräftemangels unumgänglich. Die Erfahrungen des zurückliegenden Herbstes haben aber auch deutlich gemacht, dass die Zuwanderung über das Asylsystem häufig den falschen Weg darstellt, da sich viele Asylbewerber aufgrund von Perspektivlosigkeit in ihren Heimatländern und mit der Hoffnung auf eine neue Lebensperspektive, auf Stabilität und Wohlstand nach Deutschland begeben haben, was menschlich verständlich und legitim ist. Diese Tatsache unterstreicht aber einmal mehr, wie notwendig es ist, legale Zuwanderungsmöglichkeiten außerhalb des Asylsystems zu schaffen bzw. neu zu ordnen.

Die Thüringer SPD erneuert vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen ihre Forderung nach einem Einwanderungsgesetz für Deutschland. Gerade Ostdeutschland und speziell Thüringen benötigen qualifizierte Zuwanderung. Offenkundig sind die bisherigen Regelungen allerdings so bürokratisch, undurchschaubar und unattraktiv, dass die vorhandenen Möglichkeiten der Arbeitsmigration nur unzureichend genutzt werden. Insofern sind eine Reform des Zuwanderungsrechts und die Bündelung in einem Einwanderungsgesetz dringend geboten, um die Zuwanderung einerseits besser zu steuern und andererseits attraktiver zu gestalten.

Die Thüringer SPD unterstützt daher die Einführung eines kriteriengeleiteten Steuerungsmodells, das sich an einem Punktesystem orientiert. Vorbild könnte das flexibel und bedarfsorientiert ausgestaltete kanadische Einwanderungsmodell sein. Diesem Vorbild folgend wären sowohl jährliche Zuwanderungskontingente je nach Bedarfen in bestimmten Berufszweigen festzulegen und Bewerbungen bereits in den jeweiligen Heimatländern zu ermöglichen als auch eine Einstufung nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen vorzunehmen. Der zugrunde liegende Kriterienkatalog sollte im Sinne eines „lernenden Systems“ regelmäßig überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.

Die gesteuerte Zuwanderung – insbesondere zur Dämpfung des Fachkräftemangels – wird allerdings nur gelingen können, wenn wir für die Arbeitsmigrantinnen und -migranten den Zugang zum Arbeitsmarkt durch eine schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen erleichtern, den Familiennachzug vereinfachen und langfristige Perspektiven schaffen. Dazu gehören beispielsweise Erleichterungen bei der Vergabe von Aufenthaltserlaubnissen zur Arbeitsaufnahme, intensivere Bemühungen um die Vermittlung der deutschen Sprache, Kultur, Geschichte und Rechtsordnung, eine angemessene Balance aus Fördern und Fordern, die dauerhafte Abschaffung der individuellen Vorrangprüfung sowie eine langfristige Perspektive auf die deutsche Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls auf dem Wege der doppelten Staatsbürgerschaft.

Zur Umsetzung dieser politischen Forderung bittet die Thüringer SPD den Thüringer Wirtschaftsminister, mit den Thüringer Gewerkschaften und Arbeitgebern einen Dialogprozess anzustoßen, um gemeinsam einen Kriterienkatalog für Engpassberufe und den zugehörigen Fachkräftebedarf im Freistaat zu definieren und konkrete Anforderungen an ein Einwanderungsgesetz zur Sicherung des Fachkräftebedarfs aus der Thüringer Perspektive zu formulieren.

Die Thüringer Landesregierung wird darüber hinaus gebeten, Bundesratsinitiativen für ein Einwanderungsgesetz, die sich an den genannten inhaltlichen Parametern orientieren, aktiv durch eine Mitantragstellung zu unterstützen und dabei die Anforderungen der Thüringer Tarifparteien einfließen zu lassen.

Für die SPD Thüringen ist aber genauso klar, dass es vorrangig das inländische Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen und die bereits hier lebenden Migrantinnen und Migranten ausreichend zu qualifizieren gilt, um sie optimal in unsere Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die gesteuerte Zuwanderung darf ferner nicht dazu führen, dass es zu Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen, zu einer generellen Absenkung des Lohn- und Einkommensniveaus oder zu Formen von Missbrauch und Arbeitsausbeutung sowie zu einer massiven Ausweitung von illegaler Beschäftigung kommt. Mögliche Fehlentwicklungen sollten insbesondere durch wirkungsvolle Kontrollmaßnahmen unterbunden werden.


Landesförderprogramm für Landärzte fortsetzen – Paritätische Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen

Die Thüringer SPD setzt sich für die Verlängerung des Landesförderprogramms für die ambulante Versorgung ein. Das Programm wurde 2014 aufgelegt, um die Niederlassung von Haus- und Fachärzten in kleinen Gemeinden zu unterstützen. Dieses Programm läuft zum Jahresende 2016 aus.

Nach Ansicht der Thüringer SPD hat sich das Programm bewährt und sollte bis Ende 2020 verlängert werden. Zusätzlich sollte die bisherige Förderung weiterentwickelt werden, so dass auch Kommunen Mittel abrufen können, um damit bessere Rahmenbedingungen für eine Niederlassung von Haus- und Fachärzten zu schaffen – beispielsweise durch den Umbau bzw. die Bereitstellung geeigneter Praxisräume. Außerdem sollte die Förderrichtlinie zielgenauer ausgerichtet werden, um die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu stärken. Zukünftig soll die Förderung deshalb auf Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern beschränkt werden.

Angesichts des hohen Durchschnittsalters der niedergelassenen Ärzte ist auch in den kommenden Jahren mit einem verstärkten Nachbesetzungsbedarf zu rechnen. Deshalb sollte parallel zur Fortsetzung der genannten Anreize für eine Niederlassung im ländlichen Raum auch die Anzahl der Stipendien für Medizinstudenten erhöht werden, die sich für eine Niederlassung im ländlichen Raum verpflichten.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Zusatzbeiträge der Krankenkassen, die eine deutliche Zunahme der Belastungen für die Versicherten in den nächsten Jahren voraussagen, bekräftigt die Thüringer SPD ihre Forderung nach einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, um auch die Arbeitgeber wieder stärker an den steigenden Kosten im Gesundheitssystem zu beteiligen.

 

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