„Schwimmunterricht ist für alle Kinder verpflichtend - dieses Urteil ist wegweisend und stärkt auch die Thüringer Schulen in ihrer Integrationsarbeit.“ Mit diesen Worten reagiert Marion Rosin, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, auf einen heute gefassten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Die Richter haben entschieden, dass Schulen die Teilnahme von Mädchen am gemischten Schwimmunterricht mit Jungen verlangen können. Aus religiösen Gründen könne, so der Europäische Gerichtshof, eine Beteiligung von Schülerinnen nicht verweigert werden.
„Für mich ist maßgeblich, dass die Richter einer gelingenden sozialen Integration einen höheren Stellenwert einräumen als möglichen Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit", erklärt die Sozialdemokratin. Wichtig ist Marion Rosin zudem, dass das Urteil nicht nur für muslimische Schülerinnen von Belang ist. „Die Weigerung, Mädchen am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen, findet sich bei fundamental christlich eingestellten Eltern“, betont die Bildungspolitikerin. „Das Urteil schafft daher Klarheit nach allen Seiten.“